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Immer kühlen Kopf bewahren

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Immer kühlen Kopf bewahren

Der lang ersehnte Sommer ist da. Wer die schönen Tage im Schwimmbad verbringen kann, freut sich darüber. In Büros und Werkstätten stöhnen Beschäftige dagegen unter den sommerlichen Temperaturen und wünschen sich „hitzefrei“. Darauf haben sie allerdings keinen Anspruch. Gleichwohl sind Unternehmer verpflichtet, die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu gewährleisten (§3 ArbSchG) und für eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur zu sorgen. Denn bei erhöhten Temperaturen

– wird das Herz-Kreislaufsystem belastet.
– kann die gleiche Leistung nur unter erhöhter Anstrengung erbracht werden.
– kann die Fehlerquote steigen und
– damit die Unfallgefahr zunehmen.
Nach Arbeitsstättenregel ASR A3.5 – Raumtemperatur gilt deshalb ein Stufenmodell, wenn folgende Lufttemperaturen in Arbeitsräumen überschritten werden:
  • 26°C: zusätzliche Maßnahmen sollen ergriffen werden
  • 30°C: wirksame Maßnahmen müssen ergriffen werden
  • 35°C: Arbeitsraum verlassen, falls nicht technische, organisatorische bzw. persönliche Schutzmaßnahmen wie bei Hitzearbeit umgesetzt werden.
Arbeiten bei Temperaturen über 26°C und erhöhter Luftfeuchtigkeit können bei gesundheitlich vorbelasteten Personen zu Gesundheitsgefährdungen führen. Für Jugendliche sowie schwangere Frauen und stillende Mütter gelten spezielle Regelungen (JArbSchG bzw. MuSchG).
Maßnahmen sind nach ASR A3.5 z.B.
– Jalousien auch nach Ende der Arbeitszeit geschlossen halten
– Lüftungseinrichtungen so steuern, dass Nachtabkühlung genutzt wird
– elektrische Geräte, die nicht benötigt werden, ausschalten (thermische Last)
– in den frühen Morgenstunden lüften
– früher mit der Arbeit beginnen und früher beenden (Gleitzeit nutzen)
– Bekleidungsregeln lockern
– Getränke wie z.B. Mineralwasser bereitstellen (kostenlos oder gegen Bezahlung).
Der Unternehmer muss bereits beim Einrichten von Arbeitsstätten sommerlichen Wärmeschutz berücksichtigen. Ein Anspruch auf den Einbau einer Klimaanlage besteht dagegen grundsätzlich nicht. Falls jedoch eine Klimaanlage im Unternehmen vorhanden ist, so sollte die Temperatur nicht auf einen festen Wert eingestellt werden, sondern nur soweit kühlen, dass die Differenz zwischen außen und innen 6°C beträgt. Das schont den Organismus und spart Energie. Über Nacht kann die Klimaanlage evtl. ganz abgeschaltet oder auf einen höheren Wert eingestellt werden.
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