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Sichere Produkte für Anwender und Umwelt

Die Bedeutung der Sicherheit – Dichlormethan: die ganze Geschichte
Sichere Produkte für Anwender und Umwelt

Dichlormethan (DCM), sonst bekannt als Methylenchlorid, wurde seit über 60 Jahren weitgehend als wirksames Lösungsmittel zum Entfernen und Abbeizen von Farben, Lacken (einschließlich Schutzlacken) und Harzmassen verwendet. Es wurde ursprünglich als ein nicht brennbarer, schnell wirkender Ersatz für herkömmliche Lösungsmittel eingeführt und beherrschte sehr schnell den Markt für professionelle, industrielle und private Nutzung.

Jade Bridges, Electrolube, Leicestershire (UK)

Obwohl weitgehend als sicher in der Anwendung angesehen, hat Dichlormethan immer eine Reihe von Gefahrenhinweisen geführt, erforderte die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung und eine ausreichende Belüftung war notwendig. Die geltenden maximal zulässigen Arbeitsplatzkonzentrationen können sich von Land zu Land unterscheiden. Solche Werte verdeutlichen die Bedenken hinsichtlich des Gebrauchs dieses organischen Lösungsmittels, mit den erheblichen Reduzierungen bei den zulässigen Grenzwerten, die im Laufe der Jahre durchgesetzt wurden. Bei Ände- rungen der Vorgaben wurden immer wieder Alternativen zum Dichlormethan untersucht, allerdings mit wenig Erfolg. Potenzielle Alternativen wie NMP (N-Methylpyrrolidon Reproduktionstoxine) wurden verboten, während andere Materialien die Wirksam- keit des Dichlormethans einfach nicht erreichten.
Die Bedenken hinsichtlich der Verwendung von Dichlormethan wurden in den letzten Jahren immer stärker. Seit einem tragischen Unfall im Jahr 2002 in Zusammenhang mit der Verwendung dieses Lösungsmittels wurden Einzelheiten etlicher anderer Unfälle und Todesfälle gesammelt, die mit Dichlormethan assoziiert wurden, und bis heute wurden 780 verschiedene Zwischenfälle aufgezeichnet [1]. Für die gemeldeten Todesfälle in Europa wurden die meisten Fälle auf unzureichender Belüftung, unzweckmäßige persönliche Schutzausrüstung und auf eine übermäßige Exposition zurückgeführt. Somit ergaben sich zwei wichtige Felder des Bedenkens:
1. Die als unzureichend angesehenen Beschränkungen zur Kontrolle der Verwendung von dichlormethanhaltigen Produkten im industriellen und professionellen Umfeld [2], und 2. Die Wirkung von Dichlormethan auf die menschliche Gesundheit
Als Folge wurden viele Studien durchgeführt, um die Wirkung des Dichlormethans auf die menschliche Gesundheit zu untersuchen. So kann eine kurzzeitige Freisetzung zu Auswirkungen auf das Nervensystem führen, einschließlich verringerte visuelle, auditive und motorische Funktionen. Auswirkungen, die jedoch reversibel sind, sobald die Exposition aufhört. Bei einer Langzeitexposition ist davon auszugehen, dass das Zentralnervensystem beeinflusst werden könnte und, obwohl Humandaten bezüglich krebserzeugender Wirkungen nicht schlüssig sind, Tierversuchsstudien haben eine Erhöhung des Leber- und Lungenkrebsrisikos, sowie gutartiger Brustdrüsen-Tumore nach dem Einatmen von Dichlormethan gezeigt [3].
Dichlormethan (DCM) erfordert jetzt nicht nur die Einhaltung der sehr niedrigen Arbeitsplatzkonzentrationen, wie sie weltweit festgelegt sind; es wird auch als gefährlicher Luftschadstoff (HAP) nach der US-Umweltschutzbehörde Environmental Protection Agency (EPA) geführt. In Europa haben das Europäische Parlament und der Rat gemeinsam über die Verwendungs- und Vermarktungsbeschränkungen des Dichlormethans in häuslichen, industriellen und professionellen Anwendungen entschieden. Entscheidung Nr. 455/2009/EG stellt fest, dass „das Inverkehrbringen und die Verwendung von DCM-haltigen Farbabbeizern durch gewerbliche Verwender daher untersagt werden sollte, um deren Gesundheit zu schützen und die Anzahl der Todesfälle und der nicht tödlichen Unfälle zu verringern“.
Die Entscheidung ermöglicht eine gewisse Flexibilität bei der Verwendung von Dichlormethan, wenn Austauschwerkstoffe als besonders schwierig oder unzweckmäßig gelten, was seine Verwendung nur durch geschultes Fachpersonal erlaubt. Jeder Mitgliedstaat ist gegebenenfalls verantwortlich für die Überwachung. Allen Benutzern wird dringend empfohlen, die Verwendung von Dichlormethan, wo immer möglich, zu vermeiden und dieses durch alternative Stoffe mit geringerem Risikopotential für den Betreiber zu ersetzen [4].
Diese Entscheidung gestattet die weitere Verwendung von dichlormethanhaltigem Abbeizmittel in industriellen Applikationen (in Einrichtungen zur Entlackung), solange sichere Arbeitsverfahren, wie nachstehend zusammengefasst, befolgt werden:
  • a) Wirksame Belüftung in allen Arbeitsbereichen ist erforderlich
  • b) Maßnahmen zur Minimierung der Verdampfung aus Abbeizbehältnissen
  • c) Maßnahmen für die sichere Handhabung von Abbeizbehältnissen, die Dichlormethan enthalten
  • d) Persönliche Schutzausrüstungen gemäß der Richtlinie 89/686/EWG
  • e) Angemessene Informationen, Anweisungen und Schulungen für Betreiber bei der Verwendung von solchen Geräten.
Darüber hinaus müssen Abbeizmittel für industriellen Einsatz in Übereinstimmung mit entweder den CHIP oder CLP Verordnungen gekennzeichnet sein, und sie müssen auch „sichtbar, leserlich und dauerhaft“ mit der folgenden Aufschrift markiert sein: „Nur für die industrielle Verwendung und für gewerbliche Verwender, die über eine Zulassung in bestimmten EU-Mitgliedstaaten verfügen. Überprüfen Sie, in welchem Mitgliedstaat die Verwendung genehmigt ist.“ [5]
Zusammenfassend wurden erhebliche Einschränkungen für Entlackungsanlagen in Kraft gesetzt, einschließlich diejenigen Anlagen, die zum Entfernen von Schutzlacken aus Leiterplatten benutzt wurden. Es gibt zahlreiche andere Anwendungen, die Dichlormethan benutzen, einschließlich der Entfernung von Verguss- und Gießharzen aus Elektronik sowie die Reinigung zugehöriger Misch- und Dosieranlagen. Diese Anwendungen fallen nicht in den Geltungsbereich des jüngsten europäischen Beschlusses. Jedoch betonen die Bedenken hinsichtlich der menschlichen Gesundheit und der Umwelt, dass die Verwendung von Ersatzprodukten wo immer möglich dringend empfohlen wird.
Als verantwortungsbewusster Hersteller entwickelte Electrolube zwei neue Produkte, um der Notwendigkeit einer sichereren Alternative zu Dichlormethan in der Entfernung von Schutzlacken, Farben, Gießharzen sowie allgemeiner Reinigungsgeräte Genüge zu tun. Das flüssigkeitsbasierte Produkt RRS (Resin Remover Solvent) verwendet eine einzigartige Mischung aus spezialisierten Lösungsmitteln, die für das Erweichen und das Auflösen ausgehärter Lacke und Gießharze bestimmt sind, was folglich die effiziente Nacharbeit von Leiterplatten und elektronischen Geräten unterstützt. Eine Gel-Variante CCRG (Conformal Coating Remover Gel) wurde zur lokalen Entfernung von Schutzlacken entwickelt. Obwohl in der Formulierung der Entferner einige Kompromisse unvermeidlich waren, haben RRS und CCRG vergleichbare Effizienz zum Dichlormethan. Seit etwa 12 Monaten auf dem Markt, haben diese Produkte ihre Verwendbarkeit in zahlreichen Anwendungen in der gesamten Elektronikindustrie bereits gezeigt. Beide Produkte sind dichlormethanfrei und NMP-frei, was das unentwegte Bestreben des Unternehmens verdeutlicht, sicherere Produkte sowohl für den Anwender als auch die Umwelt anzubieten.

Quellenangaben:
[1] European Association for Safer Coatings Removal, cited on http://www.eascr.com/dcmincidents.html
[2] Decision No 455/2009/EC of the European Parliament and of the Council, cited in the Official Journal of the European Union, June 2009
[3] Environmental Protection Agency Air Toxics Website, cited on http://www.epa.gov/ttn/atw/hlthef/methylen.html
[4] Decision No 455/2009/EC of the European Parliament and of the Council, cited in the Official Journal of the European Union, June 2009
[5] REACH News, Dichloromethane Restriction, cited on http://www.hse.gov.uk/reach/news.htm
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