Startseite » Allgemein »

Wussten Sie, dass vor 130 Jahren…

Allgemein
Wussten Sie, dass vor 130 Jahren…

Wussten Sie, dass vor 130 Jahren…
…..das erste Fernsprechamt in Deutschland entstanden ist?

Heutzutage tragen doch die meisten Menschen drei Dinge immer und überall in der Tasche: Schlüssel, Portemonnaie und ihr Handy. Die fernmündliche und mobile Kommunikation ist mittlerweile so selbstverständlich wie Essen und Trinken. Insofern fast unvorstellbar, dass das Telefon bei seiner Einführung in Deutschland alles andere als beliebt war: So sah Reichsgeneralpostmeister Heinrich von Stephan im Jahre 1881 vor, allen Deutschen den von dem Amerikaner Graham Bell entwickelten Fernsprecher zur Verfügung zu stellen. Doch das Gerät war alles andere als handlich und hatte weder Tasten noch eine Wählscheibe. Es gab einen 800 Gramm schweren Hörer, und ein gleiches Teil, das als Mikrophon eingebaut war, alles in einem Gehäuse. Die technischen Voraussetzungen für ein Telefonnetz in Berlin hatte der Reichsgeneralpostmeister geschaffen, nun sollte eine Fernsprechstelle die ersten privaten Fernsprechteilnehmer miteinander verbinden. Die Bedienungsanleitung schrieb vor: „Der Teilnehmer weckt zunächst die Vermittelungsanstalt, indem er kurze Zeit (zwei bis drei Sekunden) gegen den Knopf A drückt, hierauf den Fernsprecher B vom Haken C hebt und ihn mit der Schallöffnung gegen das Ohr hält“. Kein Wunder also, dass die Deutschen wenig Interesse am Telefonieren zeigten. Aber es lag nicht nur an der komplizierten Technik. Die Menschen erkannten damals einfach nicht, welchen Nutzen dieses Fernsprechen für sie haben sollte. Für sie was alles nur amerikanischer Schwindel und Humbug, denn so etwas könne es ja gar nicht geben. Nichtsdestotrotz nahm die erste deutsche Fernsprechstelle am 12. Januar 1881 probehalber ihren Betrieb auf. Gerade einmal acht Personen nahmen teil, war die neue Technologie doch teuer: 200 Mark pro Jahr kostete ein privater Anschluss. Für den Normalverdiener von damals unerschwinglich, denn zum Vergleich kostete ein eleganter Herrenanzug durchschnittlich um die 50 Mark. So waren es nur einige wohlhabende Berliner Einwohner, die zum Hörer griffen. Doch die Vorteile des Telefons überzeugten die Menschen allmählich. Als im April 1881 das Fernsprechamt ganz offiziell in Betrieb ging, hatten bereits 48 Berliner die Sache mit dem Haken C und dem Fernsprecher B begriffen. Fasziniert lauschten sie dem Fräulein vom Amt. 1889 wurden bereits über 15.000 Teilnehmer vermittelt – und bis in die 1950er-Jahre gehörte das Fräulein vom Amt zum deutschen Telefonalltag. Erst dann setzte sich der Selbstwählbetrieb durch.
Heute ist es ein Selbstverständliches, überall und stets den Hörer oder das Handy in die Hand zu nehmen, und einen Anruf zu tätigen. Bei mehr als 107 Mio. Handy- und über 51 Mio. Festnetz-Anschlüssen in Deutschland im Jahre 2008 dürfte heute nahezu jeder vergessen haben, wie mühevoll einst die Kommunikation via Telefon war.
Unsere Webinar-Empfehlung
INLINE – Der Podcast für Elektronikfertigung

Doris Jetter, Redaktion EPP und Sophie Siegmund Redaktion EPP Europe sprechen einmal monatlich mit namhaften Persönlichkeiten der Elektronikfertigung über aktuelle und spannende Themen, die die Branche umtreiben.

Hören Sie hier die aktuelle Episode:

Aktuelle Ausgabe
Titelbild EPP Elektronik Produktion und Prüftechnik 2
Ausgabe
2.2024
LESEN
ABO
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Hier finden Sie aktuelle Whitepaper

Videos

Hier finden Sie alle aktuellen Videos


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de