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Über die Verhältnismäßigkeit und Umsetzbarkeit der EU-Regularien

Brauchen Distributoren nun eine BOM-BOM-BOM-Liste?
Über die Verhältnismäßigkeit und Umsetzbarkeit der EU-Regularien

Über die Verhältnismäßigkeit und Umsetzbarkeit der EU-Regularien
Jens Dorwarth, Manager E&C Hy-Line ist Vorsitzender AK Umwelt&Compliance im FBDi. Foto: Hy-Line
Das Wohl der Umwelt und der menschlichen Gesundheit sollte uns allen wichtig sein. Damit sich auch die Industrie an Regeln hält, trat in 2007 die REACh Verordnung ((EG) 1907/2006) der Europäischen Union in Kraft. Es ist eines der strengsten Chemikaliengesetze und darüber hinaus ein überaus detailliertes Regelwerk. Grundsätzlich ist daran nichts auszusetzen – wenn nicht jede Neuerung noch größere Hürden bei der Umsetzung mit sich brächte …
Nun also liegt die neue Version 4.0 des REACh Guides an – noch ist sie nicht veröffentlicht (Stand 11. Mai), und schon heiß diskutiert. Beispielsweise unter Bauelemente Distributoren, die als Importeure von Produkten automatisch die Pflichten eines Herstellers und damit auch die Verantwortung übernehmen. Für die meisten Verfahren nach REACh ist die eindeutige Identifizierung von Stoffen eine Vorbedingung. Die Akteure der Lieferkette müssen über ausreichende Informationen über die Identität ihres Stoffes verfügen – so der theoretische Ansatz. Denn mit dem Auskunftsrecht haben Verbraucher/innen die Möglichkeit sich selbst über solche Stoffe zu informieren und ihre Kaufentscheidungen zu treffen.
Grundsätzlich müssen Produzenten und Importeure gemäß Artikel 7 einen SVHC in Erzeugnissen bei der ECHA notifizieren, wenn dieser SVHC in diesen Erzeugnissen in einer Menge von insgesamt mehr als 1 Tonne (als Gesamtmenge in allen importierten Einzelerzeugnissen) pro Jahr und pro Importeur bzw. Produzent enthalten ist. Es stellt sich jetzt die Frage, wann und was ist ein Erzeugnis?
Das sollte uns doch der neue REACh Guide 4.0 beantworten können. Tatsächlich zeigt sich schon im Entwurf: Er ist nicht klar verständlich. Und – noch schlimmer -es gibt Regelungen, deren Umsetzung effektiv nicht realisierbar ist! Das bestätigt ORGALIME (Dachverband der europäischen Investitionsgüterindustrie) in der Anmerkung 578 (Appendix 5, Example 2) am Beispiel Leiterplatte: ‚nicht machbar‘ bzw. ‚not for discussion‘. Der genaue Blick auf die Handhabung zeigt – wenn jeder Bestandteil eines komplexen Objektes (z. B. Leiterplatte) auf seine ursprünglichen Erzeugnis-Ebene herunter gebrochen werden muss, ist für jede Ebene eine eigene BOM notwendig. Das macht also bei drei Ebenen drei BOMs oder eine BOM-BOM-BOM-Liste. Hierzu ist allerdings noch anzumerken, dass die frühere Interpretation des Erzeugnisses (das Bauelement an sich) durch die neue Interpretation im Guide nicht mehr relevant ist – jetzt ist das Erzeugnis (z. B. ein Kondensator) ein komplexes Objekt, das schon selbst eine BOM benötigt. Damit sind schon für Cent-Artikel unter Umständen einige hundert Stunden Aufwand nötig, um die Basisinformationen zu ermitteln – desto mehr desto komplexer! Es ist schlicht unmöglich diese Datenmengen handzuhaben – gerne aber könnte das ein Vertreter der ECHA mal probieren. Wir könnten ihm dazu auch den FBDi Kompass als Handlungshilfe ausleihen – aber nur, wenn wir eine Antwort auf die Frage der Verhältnismäßigkeit erhalten.
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