Der Bundesrat hat dem „Gesetz über das in Verkehr bringen, die Rücknahme und die Umwelt verträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ zugestimmt. Damit werden die europäische Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE) und die Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) vom 27. Januar 2003, in nationales Recht umgesetzt. Mit der Verabschiedung des Gesetztes und seine Vorgaben kommt eine Vielzahl von Aufgabenstellungen auf die betroffenen Kreise zu, und es ist nötig, die Organisation und die Durchführung des Recyclings elektr(on)ischer Altgeräte den veränderten Bedingungen anzupassen. Neue abfallwirtschaftliche Konzepte müssen entwickelt werden, die sowohl ökologisch als auch ökonomisch effizient sind. Aus diesem Grund überarbeitet der Ausschuss der VDI-Koordinierungsstelle Umwelttechnik „Recycling elektrischer und elektronischer Geräte“ die gleichnamige Richtlinie VDI 2343, die inhaltliche Struktur wird dem ElektroG angepasst. Dem Bereich Re-Use, also der Wiederverwendung wird ein eigenes Blatt gewidmet:
– Blatt 1: „Grundlagen, Begriffe und Übersicht“ setzt sich mit Begriffen, rechtlichen Rahmenbedingungen, ökonomischen, ökologischen und technischen Bewertungen, Strategien, Märkten und Informationspflichten auseinander.
– Blatt 2: „Externe und interne Logistik“ untersucht die logistischen Komponenten des Rückführsystems. Besondere Bedeutung haben die Organisation der Rückführung und die Frage, welches Ladehilfsmittel für welche Gruppe von Elektr(on)ikaltgeräten am besten geeignet ist.
– Blatt 3: „Behandlung elek-tr(on)ischer Geräte“ behandelt die Demontage und die Aufbereitung. Es werden Fragen zum Einsatz zerstörender und nicht zerstörender Demontageverfahren, des Mechanisierungsgrades, der Demontageplanung und der Ausgestaltung des Demontagearbeitsplatzes diskutiert. Hinsichtlich der Aufbereitung setzt sich das Blatt mit möglichen Techniken der Zerkleinerung, den Klassier- und Sortierverfahren, auseinander.
– Blatt 4: „Verwertung“ thematisiert die Untersuchung stofflicher Verwertungsverfahren für Eisenmetalle, NE-Metalle, Glas, Kunststoffe, Holz und energetische Verwertungsverfahren für Kunststoffe und Holz sowie Fragen der Beseitigung.
– Blatt 5: „ReUse“ wird Rechtsfragen sowie technische, ökonomische, ökologische und soziale Aspekte erörtern.
Die Blätter 1 bis 4 werden bis Ende des Jahres verfügbar sein, Blatt 5 folgt später.
EPP 409
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