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Abstimmung über Sanierungsplan von centrotherm

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Abstimmung über Sanierungsplan von centrotherm

Das Planverfahren zur Sanierung der centrotherm photovoltaics AG tritt in die entscheidende Phase. Das zuständige Amtsgericht Ulm hat nach erfolgter Prüfung den Insolvenzplan niedergelegt, damit ist er nun für die Verfahrensbeteiligten einsehbar. Das Gericht hat darüber hinaus den 29. Januar 2013 als Termin für die Erörterung und Abstimmung über den Insolvenzplan festgesetzt. Nach Zustimmung der Gläubiger und der Bestätigung durch das Insolvenzgericht könnte dann die Aufhebung des Planverfahrens erfolgen und das Unternehmen wieder auf einer soliden finanziellen Basis als saniertes Unternehmen in voller Eigenständigkeit am Markt operieren. Bei einer erfolgreichen Umsetzung der geplanten Restrukturierung wird mit einem Turnaround für das Jahr 2014 gerechnet. Das Unternehmen könnte dann voraussichtlich wieder einen Wert erlangen, aus dem sich die Forderungen ihrer Gläubiger sehr wahrscheinlich weitgehend und möglicherweise sogar vollständig befriedigen lassen, so der Insolvenzplan.

Grundlage dafür ist die bereits weit gediehene strategische, strukturelle und operative Neuausrichtung der centrotherm-Gruppe. So konzentriert sich die Unternehmensgruppe künftig auf das Kerngeschäft Produktionstechnik für thermische Oberflächenprozesse in der Photovoltaikindustrie mit dem Fokus auf Solarzellen. Als zweites Standbein soll der Halbleiterbereich mit einem langfristigen Umsatzpotenzial von 100–150 Mio. Euro weiter auf- und ausgebaut werden. Dabei kann auf das existierende Halbleitergeschäft mit wettbewerbsfähigen Produkten, insbesondere im Bereich der Leistungshalbleiter, und das Geschäft der Tochtergesellschaft FHR Anlagenbau GmbH gebaut werden. Auch die Struktur der Unternehmensgruppe mit auf verschiedene Gesellschaften und Standorte verteilten Funktionen konnte bereits wesentlich schlanker, kostengünstiger und effektiver gestaltet werden, indem diese nun am Standort Blaubeuren wieder in der centrotherm photovoltaics AG konzentriert sind. Zudem wurden für die künftige Wettbewerbsfähigkeit nicht erforderliche Randaktivitäten veräußert oder aufgegeben, um so Kosteneinsparungen zu erzielen. Dazu sollen die Gläubiger 70% ihrer Insolvenzforderungen an eine unabhängige und weisungsfreie Verwaltungsgesellschaft abtreten. Diese wird die an sie abgetretenen Forderungen in das Unternehmen einbringen und so Aktionärin der Schuldnerin werden. Die eingebrachten Insolvenzforderungen erlöschen, das heißt das Unternehmen wird maßgeblich entschuldet. Als Gegenleistung für die Einbringung wird die Verwaltungsgesellschaft Aktien der Schuldnerin erwerben. Dies geschieht im Rahmen einer kombinierten Kapitalherabsetzung und -erhöhung. Es ist geplant, dass die Verwaltungsgesellschaft 80% der Aktien erwirbt, die restlichen 20% verbleiben den Altaktionären der Schuldnerin, deren Aktienbestände dazu im Verhältnis fünf zu eins zusammengelegt werden, das heißt aus jeweils fünf Aktien wird eine Aktie. Durch dieses Verfahren kann die Börsenzulassung erhalten werden, so dass die Verwaltungsgesellschaft die von ihr gehaltenen Aktien mit Zustimmung des Gläubigerausschusses auch an der Börse oder an einen einzelnen Investor bzw. eine Gruppe von Investoren verkaufen kann. Je nach erzieltem Verwertungserlös können die Insolvenzgläubiger so möglicherweise eine Befriedigung von 100% ihrer ursprünglichen Insolvenzforderung oder sogar mehr erhalten. Gegenüber einer alternativen Abwicklung bietet der Insolvenzplan somit eine Reihe von Vorteilen. Die Gläubiger erhöhen nicht nur ihre Befriedigungsaussichten, es werden gleichzeitig auch Kosten eingespart und der Insolvenzplan führt zu einer früheren Erlösauskehr für die Gläubiger.
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