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Gericht hebt Insolvenzverfahren auf

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Gericht hebt Insolvenzverfahren auf

Das Amtsgericht Ulm hat den Insolvenzplan der centrotherm photovoltaics AG in der Fassung vom 29. Januar 2013 bestätigt und das seit Oktober 2012 laufende Insolvenzverfahren mit Ablauf des 31. Mai aufgehoben. „centrotherm ist nun wieder ein vollständig eigenständiges, saniertes und langfristig stabil finanziertes Unternehmen mit einer positiven Zukunftsperspektive. Wir haben in einem schwierigen Branchenumfeld unsere Sanierungshausaufgaben gemacht und sind ein gestärkter, zuverlässiger Partner für Kunden sowie Lieferanten“, so die beiden für die Sanierung in Eigenverwaltung zuständigen Vorstandsmitglieder Tobias Hoefer und Jan von Schuckmann. Bereits am 29. Januar 2013 hatte man die entscheidende Hürde für die Sanierung und Rekapitalisierung des Unternehmens genommen: Gläubiger und Aktionäre stimmten bei dem vom Amtsgericht Ulm anberaumten Erörterungs- und Abstimmungstermin dem vorgelegten Insolvenzplan mit großer Mehrheit zu. Dieser Plan wurde vom Amtsgericht Ulm geprüft und nach Erfüllung aller Bedingungen bestätigt. Gleiches gilt auch für die Tochtergesellschaften, für die eigenständige Verfahren liefen.

„centrotherm kann nun seine Neuausrichtung erfolgreich abschließen und seine Position als weltweit führender Anbieter von Produktionstechnik für thermische Oberflächenprozesse in der Photovoltaik-, Halbleiter- und Mikroelektronikindustrie weiter stärken. Die Gläubiger bewahren sich die Chance, 100% ihrer Forderungen zu realisieren und schließlich können so auch alle derzeit rund 900 Arbeitsplätze in der centrotherm Gruppe erhalten werden“, bilanzierten Hoefer und von Schuckmann.
Das Marktumfeld gestaltet sich weiterhin sehr schwierig und auch in den nächsten Monaten bestehen keine positiven Signale einer Verbesserung. Das Unternehmen wird weiterhin in den folgenden Jahren zweistellige Millionenbeträge in die Entwicklung neuer Technologien und Produkte in den Bereichen Photovoltaik und Halbleiter investieren, um den führenden technologischen Anspruch weltweit zu sichern und auszubauen. Wie es der Plan vorsieht, wird nun die Kapitalstruktur durch eine Umwandlung der Forderungen der ungesicherten Gläubiger in Aktien der Gesellschaft gestärkt. Dazu treten die Gläubiger 70% ihrer unbedingt und ohne Beschränkung festgestellten Forderungen an eine Verwaltungsgesellschaft ab, und bringt diese im Wege der Kapitalerhöhung in die centrotherm photovoltaics AG ein. Die eingebrachten Insolvenzforderungen erlöschen und das Unternehmen wird maßgeblich entschuldet.
Im ersten Schritt wird das Grundkapital der Gesellschaft durch Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis von fünf zu eins herabgesetzt. In einem sich unmittelbar anschließenden Schritt folgt dann im Wege einer Sachkapitalerhöhung durch die Einbringung der Gläubigerforderungen wieder eine Erhöhung des Grundkapitals. Damit wird die Verwaltungsgesellschaft 80% der Aktien halten, die restlichen 20% verbleiben den Altaktionären. Ein Interessenausgleich, wie er mit diesem Plan erfolgt, ist beispielhaft für die Sanierung eines Unternehmens, wie sie der Gesetzgeber mit dem ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) fördern wollte. Es ist damit innerhalb von wenigen Monaten gelungen, einen weltweit tätigen, börsennotierten Konzern wieder fit für die Zukunft zu machen und dabei einen fairen Interessenausgleich zu schaffen. Das ist in dieser Größenordnung bislang in Deutschland ein einzigartiger Präzedenzfall“, betonen Hoefer und von Schuckmann.
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