Seit Dezember 2006 ist die aktuelle EU-Verordnung REACh zur Registrierung, Bewertung Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen in Kraft. Die zur Registrierung notwendige Agentur ist in Helsinki geschaffen worden. Von dieser Verordnung ist auch die Elektro- und Elektronikindustrie betroffen. Grund für Änderungen der vorher gültigen Verordnungen waren unterschiedliche Regelungen für Alt- und Neustoffe, ungenügende Informationen, sowie eine zu träge Beurteilung durch die Behörden. Informationen wurden nicht immer bis an die Kunden weitergegeben. Um hier Transparenz zu schaffen wurde die Verantwortungskette umgekehrt, das heißt die Beweislast liegt beim Verursacher. Die Unternehmen müssen die Stoffe registrieren lassen und für besorgniserregende Chemikalien sind Zulassungsverfahren vorgesehen. Alle Informationen müssen den nachgeschalteten Anwendern weitergegeben werden. Der damit verbundene Aufwand an Zeit und Kosten ist besonders für kleine und mittlere Unternehmen eine erhebliche Belastung der ohnehin knappen Ressourcen.
Aus diesem Grund wurde im FED eine Arbeitsgruppe REACh unter der Leitung des Vorstandsmitgliedes Klaus Dingler gegründet. In der Arbeitsgruppe wollen betroffene Unternehmen mit Unterstützung des FED praktitable und kostengünstige Lösungen für die Umsetzung der Anforderungen erarbeiten. Weitere Informationen erhalten Interessierte von Klaus Dingler. Zusammenfassende und weiterführende Informationen und Links zum Herunterladen von Informationen und Vortragsmanuskripten sind auf der FED-Internetseite unter Downloads/Gesetzestexte und -erläuterungen zu finden.
EPP 419
Unsere Webinar-Empfehlung
Die Zuhörer erhalten Informationen zur Effizienzsteigerung von AOI-Systemen bei Nutzung von Digitalen Zwillingen von der zu prüfende Baugruppe bzw. des eingesetzten Inspektionssystems.
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