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Richtlinie zum Recycling

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Richtlinie zum Recycling

Richtlinie zum Recycling
Elektro- und Elektronik Altgeraeterecycling bei der Firma Remondis Electrorecycling GmbH in Selm. Arbeiter zerlegen Bildschirmgeraete. Aufnahmedatum: 06.04.2005 (Pressebild des BMU, www.bmu.de, Bundesministerium fuer Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit / Fotograf: Rupert Oberhaeuser)
Bei elektrischen und elektronischen Geräten hat die Wiederverwendung von Bauteilen oder Baugruppen Vorrang vor der stofflichen Verwertung. Die Richtlinie VDI 2343 Blatt 3 der VDI-Koordinierungsstelle Umwelttechnik gibt Hinweise, die Demontage solcher Komponenten so zu planen, dass ein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wird und die Umwelt vor dem Freisetzen schädlicher Stoffe geschützt ist. Die Richtlinie „Recycling elektrischer und elektronischer Geräte; Demontage“ erläutert an Beispielen aus Forschung und Praxis die Möglichkeiten und Einsatzgebiete der manuellen, teilautomatisierten und vollautomatisierten Demontage des Elektronikschrotts. Der Anwender erhält Hinweise, wieder verwendbare Bauteile und Baugruppen zu demontieren, Schadstoffe gezielt zu entfernen und Fraktionen zur Verwertung zu bilden. Dabei geht sie auch auf Gestaltungsmerkmale manueller und automatisierter Demontagearbeitsplätze ein, und es werden Empfehlungen zum selektiven Behandeln von Altgeräten nach Anhang III ElektroG gegeben.

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