Verläuft ein Jahr wirtschaftlich positiv, wird es wahrscheinlich mehr Weihnachtsgeschenke geben, auch im Betrieb. Denn nicht nur Sie als Arbeitgeber, sondern auch Kunden und Lieferanten wollen Ihren Mitarbeitern für die Zusammenarbeit danken. Problematisch können Weihnachtsgeschenke im Betrieb werden, wenn einzelne Mitarbeiter, also diejenigen mit zahlreichen Kontakten nach außen, sehr viele Geschenke bekommen, während andere mangels Gelegenheit nahezu leer ausgehen, oder aber die Geschenke einen Wert erreichen, der die Mitarbeiter zu mehr als „guter Zusammenarbeit“ veranlassen könnte.
Um Unstimmigkeiten vorzubeugen, empfiehlt es sich, ganz klare Spielregeln für die Annahme von Weihnachtsgeschenken im Betrieb festzulegen. So wäre folgendes denkbar und möglich: Es wird angeordnet, dass Geschenke grundsätzlich beim Vorgesetzten gemeldet werden müssen. Dieser entscheidet dann zum Beispiel anhand eines Richtwerts, ob der Mitarbeiter das Geschenk annehmen darf oder zurückweisen muss. Oder es wird den Mitarbeitern nur gestattet, Geschenke bis zu einem bestimmten Wert anzunehmen. Als weitere Alternative können sämtliche Geschenke eingesammelt und unter allen Mitarbeitern in einer Tombola während der Weihnachtsfeier verlost werden. Doch seien Sie nicht zu kleinlich, denn eine Flasche Wein ist ein Zeichen der Anerkennung, das jedem Mitarbeiter sicher gut tun wird. Sie wird ihn aber nicht veranlassen, den Geschäftspartner unangemessen zu begünstigen. Jedoch sollte nicht vergessen werden, dass sich Geschenke an Geschäftspartner und Mitarbeiter als Steuerfalle erweisen können, und die Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen zu beachten ist.
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