Für die einen gilt die Zigarette zwischendurch als Entspannung, während der Qualm einem anderen mächtig stinkt. Früher war es gang und gebe, dass sich der Raucher am Arbeitsplatz oder im Restaurant nach dem Essen seine Zigarette anzündet. Heute ist das längst Makulatur, und zumindest im Job sitzt der Raucher am kürzeren Hebel. Denn Raucher werden am Arbeitsplatz im Namen des Nichtraucherschutzes weiter abgedrängt. Will ein Raucher während der Arbeitszeit nicht auf seine Zigarette verzichten, muss er teilweise schon froh sein, wenn er zumindest draußen vor der Türe rauchen darf.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter vor Zigarettenqualm zu schützen. So schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch grundsätzliche Schutzmaßnahmen in einem Betrieb vor, wonach sich der Arbeitgeber verpflichtet, alles zu tun, um Gefahr für das Leben und die Gesundheit abzuwenden. Dabei ist nicht nur der Arbeitsplatz selbst, sondern auch Toiletten, Pausen- und Bereitschaftsräume gemeint. Da es nun mal in nahezu jedem Unternehmen auch Nichtraucher gibt, ist es fast unumgänglich, ein generelles Rauchverbot in eben diesen Räumen zu verordnen. Auch sehen immer mehr Arbeitgeber wirtschaftliche Nachteile im Rauchen, sei es wegen der Abwesenheit vom Arbeitsplatz während der Rauchpausen oder in längeren Krankheitszeiten.
Der Druck auf die Raucher nimmt zu und manch einer spricht sogar von Diskriminierung. Doch ganz rechtlos sind die Raucher nicht, denn alles sollte auch im richtigen Verhältnis bleiben. Dennoch ziehen sie eindeutig den Kürzeren beim Rauchen während der Arbeitszeit. Weder gilt eine Zigarettenpause als zulässige Arbeitsunterbrechung noch besteht das Recht auf einen Raucherraum. Doch in jedem Unternehmen wird der Fall unterschiedlich gehandelt und die meisten Chefs drücken dann auch mal ein Auge zu. Wird die verloren gegangene Arbeitszeit nachgeholt, ist eine Raucherpause zumeist akzeptiert. In vielen Fällen muss für diese Zeit ausgestempelt werden, doch kann hier bei Unterlassung eine Abmahnung kassiert werden. Sofern ein Betriebsrat vorhanden, könnte dessen Einbeziehung zu Entscheidungen bezüglich eines Rauchverbots förderlich wirken.
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