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Weihnachtsfeier im Betrieb als Pflichttermin?

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Weihnachtsfeier im Betrieb als Pflichttermin?

Nicht immer ist die Freude auf eine anstehende Feier riesengroß. Gerade im beruflichen Umfeld stimmt häufig das Arbeitsklima nicht oder es herrscht Unsicherheit hinsichtlich des miteinander Umgehens. Doch was sind nun die richtigen Antworten auf folgende Fragen: Muss ich auf Anweisung tatsächlich die vielleicht ungeliebte Weihnachtsfeier im Betrieb besuchen? Wie verhalte ich mich auf der Feier richtig, um einen betrieblichen „ Kater“ zu vermeiden? Damit Sie nicht in eines der Fettnäpfchen stapfen, die da so lauern könnten und stattdessen solch Besuch einer Feier für Ihre Karriere nutzen können hier einige Tipps.

Auch wenn Sie der Gedanke abschrecken könnte, einen ganzen Abend mit den Kollegen verbringen zu dürfen, ist es eine gute Idee, auf der Weihnachtsfeier zu erscheinen. Denn so zeigen Sie, dass Sie zum Team gehören. Sollten Sie doch keine Lust dazu verspüren, kann dies keine negativen arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen, denn gesetzlich ist nichts geregelt. Mit Ausnahme der Weihnachtsfeier während der Arbeitszeit, denn da ist bei Fernbleiben Arbeit angesagt und die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Nichtsdestotrotz bietet eine Weihnachtsfeier die Gelegenheit, auch im lockeren Rahmen miteinander zu kommunizieren und Kontakte zu knüpfen. Übermäßiger Alkoholgenuss sollte tunlichst vermieden werden, um jegliche Eskalationen zu vermeiden und damit beispielsweise die Frage des Versicherungsschutzes erst gar nicht aufkommen zu lassen, um nur eines der Missgeschicke zu erwähnen. Versuchen Sie einfach, einen guten Eindruck bei Ihrem Chef zu hinterlassen und dennoch Party, Essen und die Leute zu genießen, und es wird eine gelungene Weihnachtsfeier.
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