Betreiber von Klimaprüfschränken müssen diese auf Dichtheit prüfen lassen. Bei Anlagen mit dem Kältemittel WT69 von Weiss Technik ist dieser Zusatzaufwand nicht mehr verpflichtend: Es erfüllt die Anforderung der aktuellen EU-Verordnung.
Das neuentwickelte Kältemittel macht die Dichtheitsprüfung für Klimaprüfschränke überflüssig. Denn sein GWP-Wert (CO2-Äquivalenz) beträgt nur 1.357. Das ist so wenig, dass bei Klimaprüfschränken mit unter 3,68 kg Kühlmittel keine Dichtigkeitsprüfung verpflichtend ist. Die Messergebnisse der für WT69 ausgelegten Anlagen gleichen denen von Schränken mit älterem Kältemittel. Als weiterer wichtiger Vorteil sind Klimaprüfschränke zur Umweltsimulation mit diesem Kältemittel zukunftssicher. Denn das früher übliche Kältemittel ist nur noch im Rahmen von Ausnahmeregelungen zugelassen. Der Grund für die Umstellung des Kältemittels bei Klimaprüfschränken liegt in der seit 2017 gültigen EU-Verordnung 517/2014 über fluorierte Treibhausgase (F-Gase). Die regelt unter anderem die Erforderlichkeit von Dichtheitsprüfungen. Betroffen ist davon auch das Kältemittel R23. Das war bisher der Standard für den Prüfbereich von –40 °C bis –70 °C bei Klimaprüfschränken. Die Häufigkeit der Prüfung hängt ab vom GWP-Wert. R23 hat einen GWP von 14.800 – ein Kilogramm R23 entspricht damit 14,8 Tonnen CO2. Ab 0,34 kg Füllung mit R23 müssen Anlagen jährlich auf Dichtigkeit geprüft werden. Bei Anlagen mit dem neuen Kältemittel WT69 von Weiss Technik entfällt diese Auflage für die Unternehmen und damit auch Aufwand und Kosten für die regelmäßige Beauftragung und Dokumentation der Prüfung.