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Compliance-Schulung für Abfallverantwortliche

Altlotentsorgung ist nicht nur eine Frage der Asche, sondern auch der Rechtssicherheit
Compliance-Schulung für Abfallverantwortliche

Firmen im Artikel
Alle Fertigungsmitarbeiter in der Baugruppenfertigung kennen den Prozess: Die Oberfläche des Lotbades ist zu sehr oxidiert und die Zinnkrätze muss entfernt werden. Der schnelle Griff zum Schöpflöffel – der Weissblecheimer steht meist nicht weit entfernt – und schon ist der Reinigungsprozess abgeschlossen. Die SMD-Schablone weist zu viel Lotpastenrückstände auf, kurzerhand wird diese manuell gereinigt, das Reinigungstuch kommt in den dafür vorgesehenen Behälter. Was die wenigsten wissen: Der Mitarbeiter hat soeben nicht nur einen Schritt im Fertigungsprozess absolviert, sondern auch das Ende der Produkteigenschaft besiegelt.

Im Tiegel war das oxidierte Zinn noch Produkt, doch nach dem Abschöpfen ist es Abfall. Von nun an ist der Baugruppenfertiger Abfallerzeuger und -besitzer. Es gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), mit allen Rechten und Pflichten.

Zwar hat das Abfallprodukt noch immer einen materiellen Wert, wer aber bei der Entsorgung nur darauf achtet die höchstmögliche Vergütung dafür zu erhalten, handelt gemäß KrWG nicht ordnungsgemäß und haftet dafür auf verschiedenen Ebenen: von der persönlichen Haftung des Abfallverantwortlichen bis hin zum Organisationsverschulden.

Sachgerechte Entsorgung

Die Problematik beginnt jetzt: Oftmals sind die dafür vorgesehenen Mitarbeiter gar keine Abfallbeauftragte, sondern – je nach Unternehmensstruktur – Fertigungsmitarbeiter, Einkäufer, Qualitätsbeauftrage, Facility Manager. Die Abfälle werden dem örtlichen Metallhändler übergeben, dem Lotlieferanten oder dem meistbietendem Online-Ankäufer. Meist ist dieser Prozess schon seit langem so und wird deshalb nicht hinterfragt. Und genau da liegt der Knackpunkt. Die Haftung und Verantwortung für die erzeugten Abfälle endet nicht durch die Übergabe oder den Verkauf an einen Dritten. In der Praxis können Unternehmen sogar noch Jahre nach dem Verkauf für ihre Abfälle, selbst wenn diese gar nicht mehr in dieser Form existieren, in die abfallrechtliche Verantwortung gezogen werden. Kann der Abfallerzeuger nicht nachweisen, dass man die Anforderungen an den Entsorger kontrolliert oder gar fahrlässig gehandelt hat, droht nicht nur der Bußgeldkatalog, sondern sogar das Strafgesetzbuch. Doch das wissen die genannten Mitarbeiter nicht, noch haben diese Zeit, sich neben ihrer Haupttätigkeit mit dem umfangreichen Abfallrecht auseinanderzusetzen.

MTM Ruhrzinn GmbH aus Essen, Recyclingexperte für Zinnabfälle, ist seit Jahren auf diese höchst riskante Vorgehensweise in der Elektronikbranche gestoßen. „Das kuriose an der Sache ist, dass sich diese Struktur wie ein roter Faden quer durch die Branche zieht, unabhängig von der Größe der Unternehmen. Auf diese Problematik sind wir bei Zwei-Mann-Betrieben als auch bei international vertretenen Konzernen gestoßen“, berichtet Geschäftsführer Dan Mutschler. „Gerade große Unternehmen mit mehreren Fertigungsstandorten in der EU sollten die gesetzeskonforme Vorgehensweise prüfen, denn das KrWG beruht auf die EU-Verordnung 2008/98/EC und ist somit für alle europäischen Standorte gleich“

Um die Prozessoptimierung und die Qualitätssicherung der Baugruppenfertiger auch auf den Bereich der Entsorgung erzeugter Abfälle auszuweiten, hat das Unternehmen, die Compliance-Schulungen für Abfallverantwortliche ins Leben gerufen. Dan Mutschler erklärt: „Fertigungsmitarbeiter erhalten eine Schulung, zum Beispiel eine IPC Schulung, um Soll-Werte innerhalb der Fertigungsprozesse zu kennen und die Null-Fehler-Fertigung anstreben zu können. Dabei sprechen wir in letzter Instanz über das Produkthaftungsgesetz im Falle der Nichteinhaltung. Wird der falsche Entsorgungsweg hingegen gewählt, droht das Strafgesetzbuch und private Haftung – dennoch werden Mitarbeiter hier kaum bis dürftig ausgebildet, dabei sind in der komplexen Entsorgungsthematik sehr schnell Fehler gemacht. Das liegt nicht nur an der mangelnden Zeit, sondern auch daran, dass es bis dato keinen Anbieter gab, der sich auf dieses Bedürfnis der Baugruppenfertiger konzentriert hat. Dies haben wir erkannt und mit unserem Schulungsangebot geändert.“

Support durch Schulung

Die Schulungen werden durch einen Referenten mit Fachkunde gemäß §§54, 59 & 60 KrWG, §9 EfBV, §5AbfAEV und §9 AbfBeauftrV durchgeführt und haben das Ziel, Abfallverantwortlichen und Qualitätsbeauftragten das Kreislaufwirtschaftsgesetz im Rahmen ihrer Tätigkeit näherzubringen, damit von den internen Prozessen bis hin zur Beauftragung Dritter zur Entsorgung der Abfälle, die Rechtssicherheit jederzeit gesichert ist.

Die Schulungsinhalte klären darüber auf, dass viele Fragen über die Dauer der Verantwortung und Haftung, wann genau ein Produkt zu Abfall wird und worauf bei der Wahl des Entsorgers geachtet werden muss, häufig Einzelfallentscheidungen sind und durchleuchten mit den Teilnehmern das KrWG um diese Fragen für sich korrekt beantworten zu können.

Darüber hinaus wurde die Kooperation „Recycling-Kompetenz im Verbund“ geschaffen, an der sich aktuell die Unternehmen Mesago Messe Frankfurt, Veranstalter der Messen „SMTconnect“ und „PCIM“, Seho Systems GmbH, Hersteller von automatischen Fertigungslinien, Die Lötprofis – Michael Haupthoff, Anbieter für Löt- und Prozessschulungen, sowie Balver Zinn Josef Jost GmbH & Co. KG, führender Hersteller von Loten für die Elektronikbranche. Zweck dieser Kooperation ist es, die Elektronikbranche auf die Anwendung des KrWG bei der Entsorgung von Altloten und Zinnabfällen zu sensibilisieren und das Schulungsangebot breitflächig zu vermarkten.

Die erste Schulung findet beim Kooperationspartner Seho Systems am 11.10.2018 statt. Die Anmeldungsunterlagen können auf der Internetseite von MTM heruntergeladen werden.

www.ruhrzinn.com


Veranstaltungsinformationen:

Datum:  11.10.2018

Zeitraum:  9.00 – 16.00 Uhr
Ort der Veranstaltung:
Technologiecenter
SEHO Systems GmbH

  Frankenstrasse 7–11

  D-97892 Kreuzwertheim

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