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Umgestellte Abfüllvorschrift für optimierte Arbeitsabläufe

Peters macht Vergussmasse besser
Umgestellte Abfüllvorschrift für optimierte Arbeitsabläufe

Umgestellte Abfüllvorschrift für optimierte Arbeitsabläufe
Kleinerer Eimer, gleicher Inhalt: Der Unterschied im Zuge der Umstellung des 2-Komponenten-Gebindes ist erkennbar. Foto: Peters

Mehrere Vorteile hat eine Kundenanfrage bezüglich einer Vergussmasse für die Elektronik mit sich gezogen. Im Fokus der Betrachtung stand dabei die aktuelle Abfüllvorschrift für das Produkt. Die Flexibilität im Handeln wurde belohnt: Durch Umstellung eines 2-Komponenten-Gebindes wurde der Kunde zufrieden gestellt und bei Lackwerke Peters Arbeitsabläufe optimiert.

Vorteile sind u. a.: Bei der Vergussmasse wird Verpackungsmaterial eingespart. Das Transportvolumen wird verringert. Es ergibt sich besseres Handling. Bezüglich Lagerung und Entsorgung des neuen Gebindes ergeben sich Vorteile. Und: Die Lagerstabilität wird verbessert. Das reduzierte Volumen spart möglicherweise Transportkosten. Aufgrund dieser Vorteile wurde die Abfüllvorschrift umgestellt. Allgemein ist es bei 2-Komponenten-Systemen üblich, im Gebinde der A-Komponente ausreichend Platz für den Härter zu haben. Bei der Verwendung von Misch- und Dosieranlagen wird dieses Volumen nicht benötigt. Somit können kleinere Gebinde verwendet werden, die das gesamte Volumen ausnutzen. Gemeinsam mit dem Kunden hat das Peters-Team nun festgelegt, wie die Verwertbarkeit eines neuen Gebindes abgesichert werden kann. Da das vorgesehene Gebinde zum Standard gehört, lag der Fokus auf der Bewertung der täglichen Arbeitsabläufe bei der Verarbeitung.

„Dieser Vorgang zeigt, dass es sich immer lohnen kann, Betriebsabläufe auf Aktualität und geänderte Rahmenbedingungen zu prüfen“, sagt Michael Kollasa, der im Unternehmen den Verkaufsaußendienst leitet.

www.peters.de

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