Die neue Richtlinie VDI 2343 Blatt 6 schafft eine verlässliche Grundlage für den Umgang mit elektrischen und elektrotechnischen Abfallprodukten. Sie ist notwendig, um einerseits kosteneffizient zu arbeiten, und andererseits rechtliche Rahmenbedingungen zu erfüllen, die einen erheblichen Teil dieser Richtlinie ausmachen. Es ist davon auszugehen, dass es in der Zukunft nicht weniger aufwendig werden wird, Elektro-/Elektronikaltgeräte zu recyceln, da sich der Blick zunehmend kritisch auf verwendete Stoffe und deren Schadenspotenzial richtet.
Insgesamt lässt sich die Situation als geprägt von sich schnell entwickelnden Gegebenheiten beschreiben, sodass eine technische Richtlinie als solide Grundlage heutigen und zukünftigen Handelns eine Notwendigkeit darstellt. So kann auf Veränderungen im Bereich von Abfallklassifizierungen und Transport- und Verbringungsvorschriften effektiv und schnell reagiert werden.
Gesetzgeber, Hersteller, Händler, Importeure, Produktanwender und Entsorger finden in der Richtlinie VDI 2343 Blatt 6 konkrete Handlungsanweisungen zum Recycling von Elektro-/Elektronikaltgeräten und deren Vermarktung. Sie beinhaltet Empfehlungen und Hinweise zum rechtlich korrekten Umgang hinsichtlich Transport und Export genannter Geräte. Des Weiteren beleuchtet die Richtlinie technische Aspekte wie die Fraktionierung auf manuelle oder maschinelle Weise.
Die Richtlinie bietet zudem Informationen über die Werkstoffeinteilung und detailliertes Wissen über Kunststoffsystematik, sowie die Anwendung der Systematiken von Werk- und Kunststoffen. Neue Rationalisierungs- und Investitionspotenziale können mithilfe dieser Richtlinie erschlossen und ausgebaut werden.
Herausgeber der Richtlinie „Recycling elektrischer und elektronischer Geräte – Vermarktung“ ist die VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (GEU). Die Richtlinie erschien im Februar 2019 als Entwurf und kann beim Beuth Verlag bestellt werden.