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Energieaudits werden noch in 2015 für Großunternehmen verpflichtend

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Energieaudits werden noch in 2015 für Großunternehmen verpflichtend

Seit Ende April 2015 sind weitere Änderungen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) in Kraft getreten. Das EDL-G setzt die Anforderungen der EU- Energieeffizienzrichtlinie um und verpflichtet in Deutschland Zehntausende von Unternehmen ein Energieaudit durchzuführen. Letzter Abgabetermin ist der 5. Dezember 2015. Bis dahin müssen alle Großunternehmen (Nicht-KMU), die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition sind, ein Energieaudit erstmalig durchgeführt haben, danach alle vier Jahre.

Bei Nicht-Erfüllung der Auditpflicht können vom Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen von Stichprobenkontrollen Sanktionen bis maximal 50.000 Euro verhängt werden.
Von der Durchführung eines Energieaudits sind nur Unternehmen befreit, die erfolgreich ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt haben. In den meisten Fällen ist jedoch die Durchführung eines Energieaudits der effektivste Weg zur Erfüllung der Anforderungen des EDL-G. Zu diesem Zweck gibt es für Unternehmen mit mehreren Standorten zusätzliche Erleichterungen: Es können sogenannte Multi-Site-Verfahren zur Anwendung kommen, bei denen Cluster von Standorten gebildet werden.
Neben Energieberatern und Ingenieurbüros bietet auch der Energieversorger EnBW bundesweit Energieaudits an. „Wer sich für das Energieaudit mit der EnBW entscheidet, bekommt unsere Erfahrung in diesem Bereich mitgeliefert. Knapp 500 Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe haben mit uns im Rahmen der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) im Jahr 2014 ein Energieaudit durchgeführt“, so Lars Christiansen, Projektleiter Produktentwicklung Energielösungen bei der EnBW. Allen Unternehmen wurde erfolgreich das notwendige Testat ausgestellt und dabei Effizienzmaßnahmen ausfindig gemacht, die bei Realisierung 6 Prozent der gesamten Energiekosten einsparen. Ein bundesweites Netz an fachkundigen Auditoren sichert den Kunden auch in diesem Jahr die notwendigen Kapazitäten für eine frühzeitige Auditierung sowie die Sicherheit, ein gesetzeskonformes Audit zu erhalten.
Insgesamt sind mehr als 50.000 Unternehmen in den Branchen Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen von der Auditpflicht betroffen. Darunter fallen Unternehmen des produzierenden wie auch des nicht produzierenden Gewerbes oberhalb der Schwellenwerte für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Es gilt also, sich frühzeitig die Unterstützung eines zugelassenen Auditors zu sichern.
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