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All around Weihnachtsfeiern

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All around Weihnachtsfeiern

Weihnachtsfeiern sind fast wie selbstgebackene Plätzchen, die einen lieben sie, die anderen können sie nicht ausstehen. Doch damit das beschauliche Fest nicht negative Folgen haben könnte, sollten einige grundlegende Regeln beherzigt werden. Damit eine Weihnachtsfeier unter Kollegen ein Erfolg wird, müssen die Organisatoren viel Vorarbeit leisten. Doch auch die Mitfeiernden sind in der Pflicht, sollten doch niemals die Grundsätze der Höflichkeit und des guten Geschmacks vergessen werden. Vor der Feier steht aber die Auswahl der richtigen Örtlichkeit zur Frage. Karriereberater sind hier der Meinung, dass die Veranstaltung besser außerhalb des Firmengebäudes stattfinden sollte, denn ein Ortswechsel bringt Abstand vom Büroalltag und zeigt den Mitarbeitern, dass sie wichtig sind. Allerdings sollten die Organisatoren nicht zu viel Ehrgeiz an den Tag legen, denn beispielsweise gemeinsames Kochen könnte von Mitarbeitern als Gruppenzwang interpretiert und abgelehnt werden. Am wenigsten verkehrt machen kann man, indem ein angenehmes Lokal anmietet und ein kleines Programm organisiert wird. Die Feier ist als soziales und kommunikatives Event gedacht, und soll Mitarbeiter einander näher bringen. Tatsächlich bieten Betriebsfeiern die seltene Gelegenheit zum ungezwungenen Gespräch, können sich die Kollegen einmal von ihrer anderen Seite zeigen und zum Beispiel über Hobbys und Familie reden. Dabei sollten sich die Mitarbeiter aber davor hüten, ins Kumpelhafte zu verfallen. Doch ausschlaggebend für das Miteinander ist aber letztlich immer die Firmenkultur. Egal, was ein persönliches Gespräch während der Feier zu Tage bringt – vertraulich muss es bleiben. Undenkbar wäre zum Beispiel, in Erfahrung gebrachte Schwächen oder Krankheiten von Kollegen später im beruflichen Zusammenhang auszunutzen. Aus Furcht vor übler Nachrede sollte aber niemand den Abend schweigend verbringen. Denn Stimmung kann nur mit Erzählungen aus dem Privatleben aufkommen. Hier ist die richtige Balance zwischen Preisgeben und Verbergen gefragt. Wer seine Zunge mit Alkohol lösen will, sei gewarnt: Der informelle Charakter der Feier darf nicht dazu verleiten, über das gesunde Maß hinaus zu trinken. Mit falschen Gesprächsthemen könnten Arbeitnehmer leicht einen negativen Eindruck in der Chefetage hinterlassen. Das vorschnelle Duzen – vor allem mit dem Chef – werde am nächsten Arbeitstag fast immer stillschweigend zurückgezogen. Von spontanen Verbrüderungen sei also abzuraten, jedoch lässt sich in entspannter Atmosphäre so manches Kriegsbeil unter Kollegen endgültig begraben.

Passiert im Rahmen der Weihnachtsfeier – egal ob innerhalb oder außerhalb des Büros – ein Unfall, sind die betroffenen Kollegen in der Regel gesetzlich unfallversichert. Allerdings muss die Feier nach einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel von ihrem Charakter her eindeutig dazu geeignet sein, die Verbundenheit zwischen den Betriebsangehörigen zu fördern. Ist dies gewährleistet, sind auch Vorbereitungen sowie der Hin- und Rückweg zur Feier versichert. Gesetzlich nicht versichert sind Mitarbeiter dagegen auf einer Weihnachtsfeier, die der Chef nicht billigt. Prinzipiell bleibt der Versicherungsschutz vom Alkoholkonsum unangetastet. Hemmungsloses Trinken, das dem eigentlichen Zweck der Veranstaltung zuwider läuft, lässt den Schutz aber erlöschen. Das gilt auch, wenn der Vorgesetzte oder eine beauftragte Person das Fest für beendet erklärt hat. Trotz aller Fettnäpfchen, die auf einer Weihnachtsfeier lauern, ist es keine Alternative, daheim zu bleiben. Meidet man permanent solche Feste, wirft das kein gutes Licht auf die eigene Person und gilt als menschenscheu oder gar arrogant. Und wer doch in ein Fettnäpfchen getreten ist, bügelt es einfach am nächsten Tag mit einem kurzen Gespräch wieder aus.
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