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Arbeitsrecht: Achtung, Ansteckungsgefahr im Büro!

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Arbeitsrecht: Achtung, Ansteckungsgefahr im Büro!

Wie oft haben wir schon erlebt, dass wir ins Büro kommen und einer der Kollegen sitzt mit triefender Nase und Husten an seinem Schreibtisch. Trotz ansteckender Krankheit im Büro zu erscheinen ehrt vielleicht den Arbeitnehmer, doch wie ist es mit der Ansteckungsgefahr für die Mitkollegen bzw. -kolleginnen? Das Arbeitsrecht schreibt vor, dass der Arbeitgeber einen funktionierenden, nicht krank machenden Arbeitsplatz zur Verfügung stellen muss. Ein erkälteter Kollege ist allerdings kein Freifahrtschein für Angestellte, die Arbeit zu verweigern oder den Raum zu wechseln. Solche Maßnahmen müssen je nach Fall getroffen werden, handelt es sich hierbei immer um Ermessensentscheidungen. Wenn möglich, sollte ein Arbeitnehmer den Raum wechseln dürfen. Wenn der Arbeitgeber merkt, dass sich der kranke Kollege extrem durch den Tag quält, gebietet es zudem seine Fürsorgepflicht, ihn nach Hause oder zum Arzt zu schicken. Denn die Fürsorgepflicht umfasst den Schutz sowohl des kranken Mitarbeiters vor Überanstrengung, als auch den Schutz der übrigen Mitarbeiter vor Erkrankungen, soweit dies dem Arbeitgeber möglich ist.

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