Das Thema Traceability steht in der Industrie zunehmend im Fokus, dennoch gestalten sich die Anforderungen an die Branchen unterschiedlich – darum hat der FBDi den Arbeitskreis Traceability eingerichtet. Sein Ziel ist, die neuesten Anforderungen des Gesetzgebers (u.a. Marktüberwachung, Neue Produktsicherheitsverordnung, EN 9120 Rückverfolgbarkeitsnorm) in den bestehenden FBDi-Leitfaden Traceability einzuarbeiten. Dazu steht das Monitoring der relevanten Gesetzgebung auf der Agenda, zudem die Diskussion von Vorschlägen für Positionspapiere. Erstmals in 2009 präsentiert, definiert der FBDi Leitfaden Traceability, einen gemeinsamen Mindeststandard für Mitglieder entlang der Supply Chain, um redundante Arbeitsschritte zu vermeiden und um die Verantwortlichkeiten genau festzulegen. Ihm zugrunde liegt die Regelung ‚one step forward – one step backward’, also die Definition der gesetzlichen Vorwärtsverfolgung und die Rückverfolgbarkeit als Risikobewertung ohne Know-How-Transfer. Auch trennt der Leitfaden zwischen Produkt- und Prozess-Traceability.
Traceability, die Rückverfolgbarkeit von Bauelementen und Komponenten, entspricht der lückenlosen Chargenrückverfolgbarkeit, um im Schadensfall die Kosten in Grenzen zu halten. Zur zweifelsfreien Identifikation der Komponenten ist die exakte Rückverfolgbarkeit unumgänglich, die Auskunft über Herkunft und weiteren Verlauf der Bauteile gibt.
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