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Neufassung der EMV-Richtlinie

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Neufassung der EMV-Richtlinie

Seit 18.04.2014 ist die EMV-Richtlinie 2014/30/EU in Kraft, sie ersetzt die 2004/108/EG und ist ab dem 20.04.2016 anzuwenden. Technisch enthält sie keine Änderungen, allerdings weist der FBDi auf eine neu definierte Verantwortlichkeit hin: Demnach wird nach der neuen EMV-Richtlinie die Verantwortung für die EMV-Konformität von elektrischen und elektronischen Produkten auf Hersteller, Importeure und Händler verteilt, während sie bislang allein beim Hersteller lag. Das stärkt den Verbraucherschutz und gibt zugleich den Marktaufsichtsbehörden Rückenwind. Ab dem 20.04.2016 zeichnet jeder in der Handelskette verantwortlich dafür, dass alle notwendigen Dokumente für ein Produkt in einer EU-weit verständlichen Sprache vorgehalten werden. Auch ist zu beachten, dass alle ab dem 20.04.2016 erstmalig in Verkehr gebrachten betroffenen Produkte eine neue Konformitätserklärung benötigen.

Die 2014/30/EU enthält erweiterte Begriffsbestimmungen, wer Händler und wer Hersteller ist, und eine Vereinfachung des Konformitätsverfahrens. Weitere wesentliche Punkte sind:
  • Strengere Anforderungen hinsichtlich Dokumentation und Information
  • Strengere Anforderungen hinsichtlich Kennzeichnung und Nachweis
  • Besondere Bestimmungen für ortsfeste Anlagen
  • Berücksichtigung der Grundsätze des neuen Konzepts
Details stehen unter: http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/electrical/emc/index_de.htm.
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