Startseite » Allgemein »

Prüfzeichen belegen Einhaltung der EU-Schadstoffverordnung

Allgemein
Prüfzeichen belegen Einhaltung der EU-Schadstoffverordnung

Prüfzeichen belegen Einhaltung der EU-Schadstoffverordnung
UL International Germany bietet weltweit zwei neue RoHS-Services an, die Industrieunternehmen und Distributoren dabei helfen, die neue EU-Gefahrstoffverordnung einzu- halten und dies mit zwei UL RoHS-Prüfzeichen zu belegen. Beide Programme fördern die Selbstdeklarierung nachhaltig, die Services sind einmal das RoHS Product Certification Programm, das Produkte mit dem RoHS-Prüfzeichen kennzeichnet, und zum anderen das UL Re- stricted Substances Management System Registration, mit der ein Unternehmen belegt, dass es über Prozesse zur Einhaltung der RoHS Direktive verfügt. Die Services sind nur zwei der vielfältigen Dienstleistungen, die das Unternehmen im Zusammenhang mit der RoHS-Schadstoffverordnung anbietet.

EPP 455
Unsere Webinar-Empfehlung
INLINE – Der Podcast für Elektronikfertigung

Doris Jetter, Redaktion EPP und Sophie Siegmund Redaktion EPP Europe sprechen einmal monatlich mit namhaften Persönlichkeiten der Elektronikfertigung über aktuelle und spannende Themen, die die Branche umtreiben.

Hören Sie hier die aktuelle Episode:

Aktuelle Ausgabe
Titelbild EPP Elektronik Produktion und Prüftechnik 2
Ausgabe
2.2024
LESEN
ABO
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Hier finden Sie aktuelle Whitepaper

Videos

Hier finden Sie alle aktuellen Videos


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de