Sie stehen am Flughafen, müssen zu einem dringenden Meeting fliegen, der Zeitdruck ist wie meist hoch, da fällt Ihnen plötzlich auf, das der Reisepass bereits abgelaufen oder gar nicht dabei ist. Sollte dies das vorzeitige Ende Ihrer Reise bedeuten, noch eh diese überhaupt angefangen hat? Nein, das muss es nicht zwingend bedeuten. Denn auch wenn man es verpasst hat, seinen Ausweis zu verlängern, kann man in fast allen EU Ländern immer noch einreisen, sofern man den abgelaufenen Ausweis sowie einen Reiseausweis zur Hand hat. Der Reiseausweis als Passersatz ist ein amtlicher Ausweis für deutsche Staatsangehörige, der es als so genanntes Passersatzpapier ermöglicht, die Passpflicht beim Grenzübertritt zu erfüllen. Er ist nicht ebenso umfassend einsetzbar wie ein Reisepass, da er von zahlreichen Staaten nicht als ausreichend für die Einreise anerkannt wird, eine kürzere Gültigkeitsdauer als der Reisepass ausweist sowie keinen Platz zur Anbringung von Visa enthält. Zum Glück ist an internationalen Flughäfen die Bundespolizei präsent. Diese stellt für eine Gebühr von nicht mal 10 Euro einen “Reiseausweis als Passersatz” aus. Als Nachweis der Identität gilt dabei z.B. der abgelaufene Pass. Alle deutschen Grenzbehörden können dieses Passersatzpapier aushändigen. Doch nicht alle Staaten lassen eine solche Einreise mit dem Reiseausweis als Passersatz zu. Die Bundespolizei kann die Gültigkeit des Reiseausweises für ein- oder mehrfache Ein- oder Ausreisen vorsehen.
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