Bereits Anfang September 2004 hat das Bundeskabinett dem vom damaligen Umweltminister Jürgen Trittin vorgelegten Entwurf für ein Elektroschrottgesetz zugestimmt: Regelung des Inverkehrbringens, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Und sagte Trittin nicht sinngemäß, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher ab Sommer nächsten Jahres ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen zurückgeben könnten? Die darauf folgende Entsorgung der Altgeräte sollen die Hersteller übernehmen.
Mit dem Gesetz werden zwei EU-Richtlinien umgesetzt, die die Verantwortung für die Entsorgung der Altgeräte nach einheitlich vorgegebenem Stand der Technik den Herstellern zuweisen, mit dem Ziel, den stetig steigenden Abfallmengen bei den Elektro- und Elektronikgeräten durch getrennte Sammlung, Wiederverwendung, Verwertung und Recycling gegenzusteuern. Hierzu gehört auch, dass ab Mitte dieses Jahres fast keine Geräte mehr auf den Markt kommen, die bestimmte Schwermetalle oder bromierte Flammschutzmittel enthalten.
Doch erweist sich die Elektroschrott-Sammlung als äußerst komplizierte Sache, die eine Bandwurmfolge bürokratischer Aktivitäten nach sich zieht. Das Elektroschrott-Gesetz entpuppt sich als teurer als gedacht und ist als Regulierungsmonster verschrien.
Allein für den Verbraucher ist die Sache jetzt schnell und einfach, denn er bringt zum Beispiel seinen ausrangierten Computer auf einen Recyclinghof und fertig, was danach folgt, bekommt er nicht mehr mit. Oder vielleicht doch auf die eine oder andere Weise?
Könnte nicht das eine oder andere Elektrogerät mehr kosten, oder vielleicht Arbeitsplätze in Gefahr sein? Und wie werden mögliche Auswirkungen auf die am Anfang der Produktionskette stehenden Bereiche wie beispielsweise die Baugruppenfertigung und ihre nachfolgenden Bereiche aussehen?
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