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SpaEfV 2014 mit erweiterten Anforderungen: Schluss mit Pillepalle

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SpaEfV 2014 mit erweiterten Anforderungen: Schluss mit Pillepalle

SpaEfV 2014 mit erweiterten Anforderungen: Schluss mit Pillepalle
Der Autor Stephan Theis ist Geschäftsführer der econ solutions GmbH
Die Energiekosten steigen weiter und viele Unternehmen nutzen bereits die Möglichkeit, von den entsprechenden Steuern befreit zu werden. Welche Anforderungen sie hierfür erfüllen müssen, ist in der Durchführungsverordnung des Energie- und Stromsteuergesetzes, kurz SpaEfV (für Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung), definiert. In 2013 genügte es, z.B. ein Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 bzw. ein Energieaudit nach DIN EN 16247–1 begonnen zu haben – nicht viel mehr als eine Absichtserklärung.

Anders 2014: Um auch dieses Jahr in den Genuss von Steuerentlastungen im Rahmen des Spitzenausgleichs zu kommen, müssen Unternehmen ihre Haupt-Stromverbraucher kennen. Dabei genügt es nicht, diese grob über den Daumen zu schätzen. Vielmehr verlangt der Gesetzgeber gerade im Bereich des so genannten Alternativen Systems sowohl Leistungs- und Verbrauchsdaten als auch die Nennung der Messgeräte, mit denen die Werte ermittelt wurden und deren Genauigkeit. Alle Angaben werden von einem unabhängigen Zertifizierer geprüft, bei positivem Ergebnis stellt er das erforderliche Testat aus. Dabei entscheidet er über Steuervergünstigungen – entsprechend scharf fallen die Prüfungen aus. Deshalb sollten Unternehmen dies nicht auf die leichte Schulter nehmen – zumal die Anforderungen 2015 weiter steigen. Um Unternehmen den Einstieg zu erleichtern, wurde im Auftrag des Bundesumweltministeriums ein kostenloses Online- Tool entwickelt. mod.EEM (modulares Energie-Efffizienz-Modell) dokumentiert die Energieverbrauchskennzahlen, Maßnahmen und Zuständigkeiten für die Einführung eines Energiemanagement-Systems.
Diese stufenweise Anhebung ist durchaus sinnvoll. Denn um wettbewerbsfähig zu bleiben, sind viele Unternehmen ohnehin gezwungen, ihre Energiekosten als zunehmend steigenden Kostenblock zu reduzieren. Das größte Potenzial hierfür eröffnen naturgemäß die Hauptverbraucher. Es empfiehlt sich, im ersten Schritt die vermutlich größten Verbraucher mit ihren Laufzeiten sowie dem Leistungsniveau auf Basis der Anschlusswerte zu erfassen. Um diese Annahmen zu untermauern – und der SpaEfV Genüge zu tun – reichen zu Beginn temporäre Messungen. Erfahrungsgemäß liegen schon nach zwei Wochen fundierte Daten und damit Ansatzpunkte für wirkungsvolle Maßnahmen vor. Für derartige Messungen eignen sich Strommessgeräte mit integriertem Datenlogger wie der econ sens+. Er lässt sich dank seiner flexiblen Strom-Messspulen mit Klick-Verschluss während des laufenden Betriebs schnell und einfach installieren. Er erfasst die Wirk- und Blindleistung je Phase, Spannungen und die dazugehörigen Ströme, den Leistungsfaktor und die Spannungsqualität. Über das integrierte Web-Interface können die Daten auf einem beliebigen PC oder Tablet-PC übertragen, wahlweise grafisch oder tabellarisch dargestellt und bei Bedarf abgespeichert werden.
Die vermeintlich kurze Messdauer von zwei Wochen sollte Unternehmen jedoch nicht dazu verleiten, dies auf die lange Bank zu schieben. Denn bis zum 31.12.2014 müssen sie nicht nur die Messungen abgeschlossen haben, sondern den Testat-Stempel vorweisen. Vor allem Unternehmen, die nicht für jede Anlage einen eigenen Stromsensor einsetzen möchten und die Messungen deshalb zeitlich gestaffelt durchführen, müssen so früh wie möglich beginnen, um rechtzeitig über alle Messergebnisse zu verfügen. Ist die Zeit bereits fortgeschritten, lässt sich dies nur mit weiteren Sensoren, sprich: höherem Investitionseinsatz, wieder aufholen.
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