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Telefonieren Sie im Ausland günstiger

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Telefonieren Sie im Ausland günstiger

Zum 1. Juli 2012 wurden Handytelefonate im EU-Ausland erneut günstiger sowie die Preise für den Versand von SMS gesunken. Zudem wurde erstmals eine Preisobergrenze für die mobile Datennutzung des Endkunden festgelegt. Ab dem Jahr 2014 haben die Kunden dann die Möglichkeit, sich alternative Anbieter für Roaming-Angebote auszusuchen, ohne dabei Mobilfunknummer oder SIM-Karte wechseln zu müssen. Die zum 1. Juli in Kraft getretene und überarbeitete Roaming-Verordnung III ersetzte die EU-Vorgaben aus den Jahren 2007 und 2009. So dürfen die Anbieter für abgehende Anrufe höchstens 29 Cent (zzgl. Mwst.) pro Minute und für ankommende Anrufe maximal 8 Cent (zzgl. Mwst.) pro Minute verlangen, also eine Absenkung um 6 Cent bzw. 3 Cent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Für SMS sinkt die Obergrenze von 11 Cent auf 9 Cent (zzgl. Mwst.), der Empfang von SMS bleibt weiterhin kostenfrei. Neu dagegen ist auf Endkundenebene eine Preisobergrenze für die mobile Datennutzung, die jetzt bei 70 Cent (zzgl. Mwst.) pro Megabyte liegt. Auch auf der Vorleistungsebene sieht die Verordnung niedrigere Entgeltobergrenzen für Sprach-, SMS- und Datendienste vor. Die Minutenentgelte für Sprachdienste sinken von 18 auf 14 Cent, für SMS von 4 auf 3 Cent, für Datendienste findet sogar eine Halbierung von 50 Cent auf 25 Cent pro Megabyte statt. Die Obergrenzen auf Endkunden- und Vorleistungsebene sinken schrittweise, jeweils zum 01. Juli bis 2014 weiter. Ab dann werden die regulierten Preisobergrenzen eingefroren und gelten auf Endkundenebene bis 2017 und auf Vorleistungsebene bis 2022 fort.

Der regulierte maximale Rechnungsbetrag für die mobile Datennutzung wird weiterhin Bestand haben und liegt unverändert bei 50 Euro (zzgl. Mwst.). Die Mobilfunkbetreiber können zusätzlich davon abweichende Sicherheitsgrenzen, egal ob höher oder niedriger, anbieten. Die Anbieter müssen aber in jedem Fall sicherstellen, dass der Kunde, sobald er 80% der vereinbarten Grenze erreicht hat, eine Nachricht auf das genutzte Gerät erhält, die ihn entsprechend informiert. Ist die Grenze erreicht, bekommt der Kunde eine weitere Nachricht, die darüber hinaus Einzelheiten enthält, wie er ggf. die Datennutzung fortsetzen kann. Die Datenverbindung wird unterbrochen, wenn der Kunde nicht aktiv auf diese Mitteilung reagiert, also nicht anzeigt, dass er weitersurfen möchte. Dadurch wird sein monatlicher Rechnungsbetrag für die Datennutzung auf die vereinbarte Obergrenze beschränkt. Dieses Verfahren entspricht somit den bisherigen Regelungen. Neu ist, dass der Schutz vor unerwartet hohen Rechnungen für Internet-Surfen nicht mehr nur bei der Nutzung in anderen EU-Staaten, sondern in allen Ländern weltweit gilt.
Neben dem regulierten Eurotarif haben die Kunden weiterhin die Möglichkeit, alternative Roaming-Tarife ihres Anbieters zu wählen. Sie sollten dabei allerdings auch auf die entsprechenden Konditionen achten. Wer feststellt, dass sich ein alternativer Tarif nicht als so günstig erwiesen hat, wie ursprünglich angenommen, hat aufgrund der Verordnung das Recht, jederzeit und ohne zusätzliche Kosten eine Rückkehr in den Eurotarif zu beauftragen.
Mit dem Ziel, mehr Wettbewerb auf dem Roaming-Markt zu schaffen, enthält die neue Roaming-Verordnung erstmals auch strukturelle Maßnahmen. Ab dem Sommer 2014 ist zu erwarten, dass sich die Wahlmöglichkeit der Kunden noch weiter vergrößern wird, da ab diesem Zeitpunkt eine Trennung der Roamingleistungen von nationalen Mobilfunkdiensten verfügbar sein wird. Die Heimatanbieter werden dazu verpflichtet, ihren Endkunden die Nutzung von Roamingleistungen alternativer Anbieter zu ermöglichen. Damit werden die Verbraucher in der Lage sein, Mobilfunkdienste für das In- und Ausland, unter Beibehaltung ihrer SIM-Karte und somit der Mobilfunknummer, bei unterschiedlichen Anbietern kaufen zu können.
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