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Die wunderbare Welt der Gesetzesmacher-Bürokratie

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Die wunderbare Welt der Gesetzesmacher-Bürokratie

Die wunderbare Welt der Gesetzesmacher-Bürokratie
Beinahe wäre die Kuh vom Eis, sprich die Ein- und Durchführung der mittlerweile tausendfach zitierten RoHS-Direktive der EU (Reduction of Hazardous Substances, Minimierung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten). Noch wird gerungen um letzte Anwendungsausnahmen in bestimmten Bereichen, doch an der durchgängig offiziellen Gesetzeskraft in allen EU-Mitgliedsländern zum 1. Juli ist absolut nicht zu zweifeln. Um’s kurz zu machen, es geht in der Elektronikfertigung um die Vermeidung von Cadmium, Quecksilber, Hex-Chrom, den Flammhemmern PBB/PBDE und in erster Linie von Blei, die aus üblichen Konsumgeräten zu verschwinden haben. Bei der Definition der Anteile dieser Stoffe in Werkstoffen konnte man sich in der EU inzwischen auch auf eine plausible Definition von „homogenem Material“ einigen. War übrigens eine ziemlich schwierige Geburt in der zweiten Jahreshälfte 2005.

Doch es geht nicht nur um Pb und Co, sondern in diesem Kontext der EU-Umweltgesetzgebung auch um die Installation von Elektronik-Rücknahmesystemen in allen EU-Mitgliedsländern (WEEE-Direktive, Waste of Electrical and Electronic Equipment). In Deutschland handelt es sich um das ElektroG (Elektrogeräte-Gesetz). Und genau hier beginnt der bürokratische Irrsinn. So hatte sich die EU bei RoHS noch auf die Durchführung eines gleichlautenden Gesetzes für alle Mitgliedsländer besonnen, die dann diesen Text einfach nur noch ratifizieren mussten, also in nationale, gleichlautende Gesetze überführen. Bei WEEE hingegen geht jedes EU-Land in Abwandlung des Gesetzes einen eigenen Weg. Das heißt, für das Rücknahmesystem muss sich jeder Hersteller und Anbieter, der solche Produkte „in den Verkehr bringt“, zwangsläufig separat und individuell bei allen derzeit 25 Mitgliedsländern registrieren lassen, damit er zu den Entsorgungskosten herangezogen werden kann. Zudem gibt es auch noch unterschiedliche lokale Definitionen und leicht abweichende Vorschriften, einschließlich der jeweilig zu erbringenden Finanzierungsnachweise im Falle einer Betriebsschließung.
Damit hat man ein 25-faches, glorioses EU-internes Tohuwabohu geschaffen. Sieht man es unter dem Beschäftigungseffekt, dann dürfen hier Bataillone von Beratern, Anwälten und Übersetzern gut zu tun haben. Doch ein sinnvolles, innovatives Produkt entsteht dabei nicht, nur bürokratischer Leerlauf. Doch die Sensibilität für dieses kritische Thema ist bei Gesetzesmachern und -hütern auf europäischer und nationaler Ebene weitgehend unterentwickelt. Mögliche Erklärung: Sie sind selbst Teil der Verwaltung und Bürokratie und somit immer wieder auch „Verursacher“. Für die Unternehmen jedoch sind die Folgen äußerst fatal. Neben enormen finanziellen Aufwendungen ist auch der Faktor Zeit entscheidend.
Immerhin regen sich nun doch erste kritische Stimmen, auch aus dem Bereich der politisch Verantwortlichen (ich bin allerdings im Zweifel, ob wir unter Verantwortung nicht Unterschiedliches verstehen). Wie ungeliebt das Thema ist, sieht man auch daran, dass vor einigen Monaten die EU immerhin acht Mitgliedsländer wegen der nicht vollzogenen Einführung der WEEE verwarnte. Somit deutet vieles darauf hin, dass in diesem Drama noch weitere Akte folgen werden.
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